Neuraltherapie
Neuraltherapie
Die Neuraltherapie kann einen günstigen Einfluß haben auf:
- Akutes und chronisches Schmerzsyndrom und Entzündung des gesamten Bewegungsapparates
- Rest-/Beschwerden nach Verletzungen
- Kopfschmerzen: Migräne, Trigeminusneuralgie, Gesichtsschmerz, Spannungs-kopfschmerz, chronische Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), chronische Mandelentzündung, HWS-Syndrom, Durchblutungsstörung des Kopfes
- funktionelle Magen-Darm-Erkrankung: Reizdarm, Verstopfung, Magenschleimhautentzündung
- Allergie(mit)behandlung
- Gynäkologisch: Dys- oder Amenorrhoe, Krampfbeschwerden im Unterleib, Wechseljahrbeschwerden, Vermehrter Ausfluß
- Urologisch: Reizblase, Prostataentzündung (nicht bakteriell), Prostatavergrößerung (im Anfangsstadium)
- Internistische Erkrankungen: Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schilddrüsen-funktionsstörung, Asthma bronchiale
Beschreibung
Die Neuraltherapie nach Huneke ist ein außergewöhnlich komplexes und ganzheitliches Regulationsverfahren. Durch Injektion von Lokalanästhetika (örtliche Betäubungsmittel) werden lokale und übergeordnete Regelkreise angesprochen. Schmerzen und / oder Funktionsstörungen werden über das vegetative Nervensystem behandelt. Als Lokalanästhetikum setzen wir nur Procain ein, welches seit 1905 existiert und neben der Betäubungsfunktion viele positive Wirkungen aufweist.
Technik
Zu Beginn sind wöchentliche Sitzungen, später in größeren Abständen erforderlich.
Wirkung
Die Neuraltherapie macht sich die Erfahrung zu Nutze, dass Störungen bestimmter Körperareale (z.B. Zähne, Nasennebenhöhlen, Narben) ungünstige Auswirkungen auch auf fernab gelegene Stellen haben können (so genannte Störfelder).
Kosten
Bitte erfragen Sie die Kosten bei Ihrem behandelnden Arzt.
Das Neuraltherapie ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse, nicht aller Krankenversicherungen oder Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsträger, es können die Kosten im Einzelfall von den Kassen/Versicherungen übernommen werden. Allerdings sind diese Kosten oft steuerlich absetzbar.
Bei Selbstzahlern und privat Versicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.